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   OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl. 178/21, 2 Ausl. 195/21   

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https://dejure.org/2021,49543
OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl. 178/21, 2 Ausl. 195/21 (https://dejure.org/2021,49543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2021 - 2 Ausl. 178/21, 2 Ausl. 195/21 (https://dejure.org/2021,49543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2021 - 2 Ausl. 178/21, 2 Ausl. 195/21 (https://dejure.org/2021,49543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    IRG § 73; EMRK Art. 3, 6
    Auslieferungshindernis wegen unerträglich harter Strafe, Haftbedingungen in Nordmazedonien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 73 ; EMRK Art. 3 ; EMRK Art. 6
    Auslieferungshindernis wegen unerträglich harter Strafe; Haftbedingungen in Nordmazedonien

  • rechtsportal.de

    IRG § 73 ; EMRK Art. 3 ; EMRK Art. 6
    Auslieferungshindernis wegen unerträglich harter Strafe; Haftbedingungen in Nordmazedonien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der Auslieferung mit den in Bezug genommenen verfassungsrechtlichen Standards ist ein Vergleich der jeweiligen Straferwartung vorzunehmen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles sind auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick zu behalten (BVerfG a. a. O. Tz. 26; vgl. auch BGH, Beschluss v. 10.08.1993, Az. 4 ARs 13/93, NStZ 1993, 547).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-220/18

    Eine etwaige Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat vor der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Gesundheit und Wohlergehen des Verfolgten müssen im ersuchenden Mitgliedsstaat bzw. ersuchten Staat auch in Haft in angemessener Weise sichergestellt werden (so zur Rechtslage innerhalb der EU Urteil des EGMR vom 08.01.2013 in der Sache Torreggiani und andere/Italien, Az. 43517/09, 46882/09, 55400/09, 57875/09, 61535/09, 35315/10 und 37818/10 und Urteil des EuGH vom 25.07.2018 in der Rechtssache C - 220/18 PPU und vom 05.04.2016 in den Rechtssachen C-404/15 und C-659/15 PPU).
  • EGMR - 57875/09 (anhängig)

    [FRE]

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Gesundheit und Wohlergehen des Verfolgten müssen im ersuchenden Mitgliedsstaat bzw. ersuchten Staat auch in Haft in angemessener Weise sichergestellt werden (so zur Rechtslage innerhalb der EU Urteil des EGMR vom 08.01.2013 in der Sache Torreggiani und andere/Italien, Az. 43517/09, 46882/09, 55400/09, 57875/09, 61535/09, 35315/10 und 37818/10 und Urteil des EuGH vom 25.07.2018 in der Rechtssache C - 220/18 PPU und vom 05.04.2016 in den Rechtssachen C-404/15 und C-659/15 PPU).
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 2 Ausl 12/14

    Keine Auslieferung in die Türkei bei zu vollstreckender unerträglich harter

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Der Kernbereich dieser Anforderungen zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der BRD und ist auch im Auslieferungsverkehr zu beachten (vgl. BVerfG Beschl. v. 24.06.2003,AZ 2 BvR 685/03, JZ 2004, 141; Senatsbeschluss vom 18.02.2014, Az. 2 Ausl 12/14, NStZ-RR 2014, 156 m. weit.
  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Da das Grundgesetz von der Eingliederung Deutschlands in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft ausgeht, gebietet es zugleich, im Rechtshilfeverkehr mit anderen Staaten auch dann Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen deutschen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2015, Az. 2 BvR 2088/15, NVwZ-RR 2016, 201 (Tz. 24 f.)).
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 4 Ausl 504/99

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Frankreich bei langer dortiger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfG, NJW 1975, 1; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351; OLG Hamm, StV 2008, 648; OLG Düsseldorf, NJW 1990, 1429).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Aufgrund des im Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandards der Grundrechte und insbesondere im Hinblick auf Art. 4 der EU-Grundrechtscharta (vgl. das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Melloni vom 26.02.2013, Az. C-399/11 ) ist der Senat verpflichtet, das Vorliegen dieser Gefahr zu würdigen, denn der Vollzug eines Europäischen Haftbefehls darf nicht zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung des Verfolgten führen.
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Der Kernbereich dieser Anforderungen zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der BRD und ist auch im Auslieferungsverkehr zu beachten (vgl. BVerfG Beschl. v. 24.06.2003,AZ 2 BvR 685/03, JZ 2004, 141; Senatsbeschluss vom 18.02.2014, Az. 2 Ausl 12/14, NStZ-RR 2014, 156 m. weit.
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Diese Mindestvoraussetzungen gehören inzwischen zum festen Bestand des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes (vgl. BVerfG, StV 2004, 440).
  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 Ausl 95/11

    Rumänische Staatsangehörige darf nicht zum Zwecke der Strafvollstreckung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
    Ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien kann wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung und der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereichs zu einem Auslieferungshindernis führen, wobei hierfür maßgeblich ist, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung verstoßen würden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2013, 2 Ausl. 95/11, zitiert bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

  • OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 4 Ausl (A) 231/89
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

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